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Der Verein

Am 2. Januar des Jahres 1852 wurde der »Verein für Thüringische Geschichte und Alterthumskunde« in Jena gegründet, der sich schon bald zu einem der lebendigsten und angesehensten Historischen Vereine Deutschlands entwickelte.

Die von ihm herausgegebene wissenschaftliche Zeitschrift war über Jahrzehnte das wichtigste landesgeschichtliche Periodikum Thüringens und genoss große Anerkennung im gesamten deutschsprachigen Raum.

Am 1. März 1990 wurde die seit 1950 ruhende Vereinsarbeit unter dem Namen »Verein für Thüringische Geschichte e. V.« wieder aufgenommen. Die wissenschaftliche »Zeitschrift für Thüringische Geschichte« erscheint seit 1992 wieder regelmäßig in Jahresbänden (bis 2007 als Vereinszeitschrift) und wird seit 2008 gemeinsam mit der »Historischen Kommission für Thüringen« herausgegeben.

Als Mitherausgeber der Zeitschrift und anderer landesgeschichtlicher Publikationen und durch vielfältige Vortragsveranstaltungen unterstützt der Verein die Geschichtsforschung in Thüringen.

Er kooperiert mit dem Denkmalschutz und der Bodendenkmalpflege, mit Thüringer Museen und Sammlungen, mit den Universitäten, Archiven und Bibliotheken des Landes.

Dem Verein ist die Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen Historikern und interessierten Laien wesentliches Anliegen.

Als Mitglied im »Verein für Thüringische Geschichte e. V.« erhalten Sie regelmäßig Einladungen zu unseren Veranstaltungen und die jährlich erscheinende »Zeitschrift für Thüringische Geschichte«. Mit Ihrem Mitgliedsbeitrag tragen Sie zur Finanzierung dieser Publikation bei.

Überdies können Sie die in Abständen zu ausgewählten Themen herausgegebenen Beihefte der Zeitschrift zu einem Vorzugspreis beziehen.

Wenn Sie dem Verein für Thüringische Geschichte beitreten wollen, so drucken Sie sich bitte diese beiden erforderlichen Formulare aus und schicken sie an die Geschäftsstelle.

Der Jahresbeitrag beträgt für persönliche Mitglieder derzeit 35,00 EUR, für Ermäßigungsberechtigte (Studenten) 20,00 EUR und der Mitgliedsbeitrag für korporative Mitglieder wird auf Verhandlungsbasis festgesetzt.